Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Alle newsMit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung aus dem Jahr 2019 und der anschließenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (2022) steht fest: Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Was bedeutet das für Handwerksbetriebe konkret? Müssen nun alle Mitarbeitenden digital einstempeln? Und wie lässt sich die Umsetzung im Alltag praktikabel gestalten?
Was besagt das EuGH-Urteil?
Der EuGH hat entschieden, dass alle EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen. Ziel ist es, den Schutz von Arbeitnehmerrechten – insbesondere in Bezug auf Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen – zu stärken.
In Deutschland wurde diese Entscheidung durch das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2022 bestätigt. Damit ist klar: Auch hierzulande besteht eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, unabhängig von der Betriebsgröße oder Branche – also auch für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe.
Was bedeutet das konkret für Handwerksbetriebe?
Als Betriebsinhaber oder Führungskraft im Handwerk sind Sie verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Mitarbeitenden zu dokumentieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeit auf der Baustelle, in der Werkstatt oder unterwegs beim Kunden stattfindet.
Wichtig: Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Arbeitgeber – die Mitarbeitenden dürfen nicht „freiwillig“ dokumentieren, sondern müssen in ein verlässliches System eingebunden sein.
Welche Möglichkeiten der Zeiterfassung gibt es?
Grundsätzlich ist sowohl eine digitale Zeiterfassung per App oder Software als auch eine manuelle Erfassung mit Stundenzetteln zulässig – solange das System transparent und nachvollziehbar ist. Allerdings wird der Trend klar zur digitalen Lösung gehen, da sie weniger fehleranfällig ist und besser auswertbare Daten liefert.
Viele digitale Zeiterfassungstools für Handwerksbetriebe sind bereits am Markt erhältlich und lassen sich problemlos in den Alltag integrieren – auch mobil von der Baustelle aus.
Fazit: Jetzt aktiv werden
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung betrifft alle Handwerksbetriebe – und wird künftig verstärkt kontrolliert. Wer rechtzeitig auf ein geeignetes System setzt, erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern profitiert auch von mehr Übersicht, Planbarkeit und Transparenz im Betrieb.
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